Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Laut ArbMedVV
(Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) und LärmVibrationsArbeitsschutzVerordnung muss der Unternehmer dafür sorgen, dass alle in Lärmbereichen Beschäftigte durch Vorsorge überwacht werden.
So können lärmbedingte Gehörerkrankungen schon im Frühstadium erkannt werden. Es werden so z.B. auch andere Erkrankungen des Gehörs festgestellt, die eine Tätigkeit in Lärmbereichen nicht
zulassen.
Die Dokumentation erfolgt auf der
• Ärztlichen
Bescheinigung
Ohne eine solche Bescheinigung darf der Unternehmer keine Personen in Lärmbereichen beschäftigen.
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