Gesundheitskarteikarte
Um die Untersuchungstermine nachhalten zu können, gibt es für den Unternehmer u. a. die
"Gesundheitskartei".
Auch für andere wichtige Termine im Rahmen von Gesundheitsfragen ist die
Gesundheitskarteikarte einsetzbar.
2015 wurden die Gesundheitskarteikarten neu aufgelegt, wie in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR Nr. 6.3.
vom 17.01.2014) verlangt.
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